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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Happyhüpf GbR Osburg-Osburg

I. Allgemeines

1.Für alle Rechtsgeschäfte von Happyhüpf GbR, Inh. Christina & Michael Osburg, Berneckstr.45, 78713 Schramberg, insbesondere solche über Lieferungen und Leistungen, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. Der Mieter stellt sicher, dass am Veranstaltungssort der Aufbau (ebenes Gelände, Größe,...), sowie die Zufahrt mit einem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen), möglich ist. Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Der Kunde trägt die Kosten für Wartezeiten die Happyhüpf durch mangelhafte Platzverhältnisse entstehen.

3. Der Mieter/Veranstalter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter/Veranstalter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf- und Abbau eine Pauschale in Höhe von 100 € (inkl. 19% Mwst) pro Helfer fällig.

4. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen (z.B. GEMA, TÜV-Abnahme, Ordnungsamt) für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Kunden, der die Kosten dafür trägt. Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung der Aufstellfläche der Geräte, einschließlich erforderlich werdender baustatischer Feststellungen.

5. Es kann im Bedarfsfalle eine Verankerung mit Erdnägeln (Häring, Schrauben/Dübel, ...) erforderlich sein. Der Kunde trägt die Kosten für Schäden durch die Verankerungen im Boden.

6.Bei allen aufblasbaren Spielgeräten und sonstigen elektrischen Geräten wird jeweils ein Stromanschluss (230 Volt / 16 A) benötigt. Entstehende Anschlusskosten, Stromkosten und/oder Wasserkosten trägt der Kunde.

7. Der Kunde hat bei Nutzung der Geräte dafür zu sorgen, dass diese ab einer Windstärke 6, bei Windböen und bei Regen nicht mehr genutzt werden dürfen. Insoweit ist bei aufblasbaren Geräten die Luft sofort abzulassen. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden; eine Haftung von Happyhüpf ist ausgeschlossen.

8. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Auf- und Abbau, Betrieb und Umgang mit den Geräten gemäß der mit den Geräten ausgehändigten oder zum Download angebotenen Gebrauchsanweisung. Er sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung der Geräte. Der Kunde wird auf den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung hingewiesen.

9. Happyhüpf übernimmt während der Vertragslaufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keine Aufsichtspflicht. Der Kunde ist aufsichtspflichtig, unbeschadet der Übertragung solcher Pflichten auf Dritte.

10. Beschädigungen an Geräten sind sofort bei Feststellung Happyhüpf zu melden. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Geräte nicht mehr betrieben werden.

11. Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig zu verpacken. Werden Mietgeräte nicht in Ihrer Verpackung eingepackt  (falls vorhanden), sind viel zu groß zusammengelegt, nass und/oder verschmutzt, wird ein Aufpreis für den erhöhten Arbeitsaufwand in Höhe von 50€ (inkl. 19% Mwst.), zusätzlich berechnet.

12. Erfolgt die Rückgabe der Geräte nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Kunde für die Dauer der Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung durch Weiterentrichtung des entsprechenden Entgeltes. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere infolge von Unmöglichkeit oder Verzug der Weitervermietung sowie wegen entgangenen Gewinns, bleibt davon unberührt.

13. Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der verursachende Kunde. Bei Selbstabholung – auch durch von ihm Beauftragte – trägt der Kunde das Transportrisiko und haftet insoweit in vollem Umfang für eine verspätete Rückgabe / Diebstahl oder Totalverlust.

II. Angebote und Vertragsabschlüsse

1. Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.

2. Die Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Anerkennung unserer AGB und Zahlungsbedingungen.

3. Teillieferungen von Happyhüpf sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

4. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeiten kann der Käufer keinen Schadensersatz beanspruchen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise verstehen sich rein Brutto inkl. Mwst. ab Lager Villingen-Schwenningen / Schramberg. Bei Gewerbekunden (Gastrowald) verstehen sich die Preise rein Netto zzgl. 19% Mwst.

2. Ohne besondere Vereinbarung gilt als Zahlungsweise 50% Anzahlung bei Auftragsvergabe in Bar oder per Überweisung als vereinbart. Restzahlung bei Anlieferung (bei Gewerbetreibenden nach Mietzeit möglich) Bei Verkauf, bleibt Happyhüpf solange Eigentümer bis der vollständige Kaufpreis bezahlt ist.

3. Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug bei Empfangnahme des Gerätes, bei Dienstleistungen durch einen Künstler nach deren Erbringung, in bar.

4. Bei Zahlungsverzug berechnen wir je Erinnerung/Mahnung 7,50€ Bearbeitungskosten.

5. Die Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist ermächtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Im diesem Falle tritt der Käufer hinsichtlich der Ware, die mangels Zahlung noch im Eigentum des Verkäufers steht, die daraus resultierenden Forderungen an den Verkäufer ab.

7. Happyhüpf ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

IV. Mängel, Gewährleistung, Haftung

1. Bitte prüfen Sie die Ware beim Empfang auf Unversehrtheit. Bei Transportschäden wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Spediteur. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet vom Tage des Gefahrüberganges an. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Liefergegenstand nachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder seine Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferanten sofort, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, angezeigt werden. Unterbleibt die Anzeige, entfällt jegliche Gewährleistung. Im Fall der Gewährleistung wird dem Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz zugesagt. Im Fall von Garantieansprüchen verpflichtet sich der Käufer die Ware auf eigene Kosten zurückzusenden. Nach Prüfung des Garantieanspruchs wird die Ware entweder repariert oder ersetzt. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme bei Gewerbetreibenden. 

2. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

4. Nimmt der Besteller Veränderungen an dem Liefergegenstand, den Einbau von Zusatzeinrichtungen, die Verbindung des Liefergegenstandes mit anderen Geräten oder Vorrichtungen oder eigene Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durch eigene Mitarbeiter oder vom Lieferanten nicht autorisierte Dritte vor, entfällt jegliche Gewährleistung.

5. Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten und bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

6. Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch Happyhüpf stattfindet haftpflichtversichert.

7. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden.

8. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und Sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.

V. Rücktritt

1. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und soll mit Zugangsnachweis (z.B. per Einschreiben/Rückschein) erfolgen.

2. Bis 30 Tage vor der Veranstaltung ist das stornieren kostenlos.

3. Wird der Rücktritt danach mitgeteilt, werden:

von 29-8 Tagen vor der Veranstaltung 30% der Vertragssumme (Mietpreis)

von 7-4 Tagen vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme (Mietpreis)

von 3-1 Tag/en vor der Veranstaltung 100% der Vertragssumme (Mietpreis)

in Rechnung gestellt.

VI. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen unverändert. Die unwirksame Regelung ist durch eine andere, gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

Schramberg, den 04.01.2019

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